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Präventive Maßnahmen zur Vermeidung einer COVID-19-Infektion vor und während des Urlaubs

Reisen in Zeiten von Corona

1. Sommerurlaub 2020 – Welche Corona-Regelungen wo gelten

Nach Wochen und Monaten des Lockdowns, Homeschooling, Home-Office und 24/7 im eigenen Zuhause, freuen sich viele auf die Urlaubszeit und einen Tapetenwechsel. Doch auch wenn sich das (Reise-)Leben zunehmend normalisiert, gibt es vielerorts weiterhin Einschränkungen und Regeln, die beachtet werden sollten, um den Urlaub möglichst sorgenfrei zu genießen. Damit das klappt, sollten Sie sich möglichst gut auf Ihre Reise vorbereiten.

1.1 Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen

Die gute Nachricht vorweg: Ob in Italien, Österreich oder in Deutschland, regelmäßiges Händewaschen, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und das Einhalten der Abstandsregelungen wirken überall und sind derzeit die besten Maßnahmen, um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Die Einhaltung dieser Maßnahmen ist umso wichtiger, je mehr Menschen auf engem Raum zusammenkommen, wie beispielsweise an Bahnhöfen, Flughäfen oder in Reisebussen. Allerdings können sich die empfohlenen Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen nicht nur von Land zu Land, sondern auch innerhalb eines Landes unterscheiden. Wir helfen Ihnen dabei, nicht den Überblick zu verlieren.

1.2 Wohin geht die Reise? Corona-bedingte lokale Vorschriften, Reisewarnungen und Reiseverbote

Sommerurlaub 2020. Bleibt es beim Strandurlaub in Spanien oder wird kurzfristig umgeplant auf einen Urlaub an Nord- oder Ostsee? Eine gute Vorbereitung auf die Reise ist der Schlüssel zu einem entspannten Urlaub. Deshalb ist eine Recherche im Internet zu Reisewarnungen und Vorschriften am Reiseziel dringend zu empfehlen. Aktuelle Informationen zu den offiziellen Corona-Regelungen in Deutschland finden Sie auf der Seite der Bundesregierung. Informationen und Reisewarnungen für Reisen außerhalb von Deutschland werden auf der Seite des Auswärtigen Amtes oder in deren Reise-App „Sicher Reisen“ bereitgestellt. Erkundigen Sie sich außerdem telefonisch über die Homepage oder über Ihren Reiseveranstalter, ob die Hotels, Gaststätten oder Freizeitanbieter, die Sie besuchen möchten, tatsächlich geöffnet haben und welche Vorschriften hier gelten.Bereits während der Anreise sollten Sie die mittlerweile zum Ausgeh-Standard gewordene Mund-Nase-Bedeckung immer griffbereit haben – denn dieser ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Flugzeugen oder Reisebussen fast immer Pflicht und in mehrfacher Hinsicht sinnvoll, da die Abstandsregeln hier häufig nicht eingehalten werden können. Wenn am Urlaubsort die Möglichkeit zum Waschen des Mund-Nase-Schutzes fehlt, empfiehlt es sich, einige Ersatzexemplare mitzunehmen – denn wer möchte schon 14 Tage in dieselbe Maske atmen? Auch am Urlaubsort ist das Tragen des Mund-Nase-Schutzes an einigen Orten vorgeschrieben, beispielsweise in Geschäften oder Lokalen, und kann bei Nichtbeachtung sogar zu Geldstrafen führen. Die Einhaltung der lokalen Empfehlungen ist also nicht nur für die eigene Gesundheit wichtig, sondern kann auch vor unangenehmen Konsequenzen schützen und den Geldbeutel schonen.Übrigens: Da die gesetzlichen Krankenkassen im Ausland häufig nur eingeschränkten Schutz bieten, kann eine entsprechende Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Achten Sie auch auf die Versicherungsbedingungen der Policen.

1.2.1 Reiseziele in Deutschland – Welche Reisevorschriften gelten?

Bund und Länder haben sich am 17. Juni 2020 auf folgende gemeinsame Maßnahmen geeinigt, die bundesweit gelten. Hierzu gehören die Abstandsregelung mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes in bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte Hygienemaßnahmen sowie Kontaktbeschränkungen, wonach die Zahl der Menschen mit denen Sie Kontakt haben, möglichst gering gehalten werden soll [1].Über weitere Maßnahmen aber auch Lockerungen entscheiden dann die Bundesländer. Obwohl sich die Vorschriften in den meisten Ländern ähneln, kann es doch kleine Unterschiede geben, beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen. So sind in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen im privaten und öffentlichen Raum zulässig, während in Hamburg zumindest im öffentlichen Raum weiter die "Zwei-Haushalte-Regel" gilt (Stand: Ende Juni 2020) [2].Beachten Sie außerdem, dass an einigen Orten wie Gaststätten, Schwimmbädern oder sogar Strandabschnitten die Anzahl der Besucher begrenzt und eine vorherige Reservierung notwendig sein kann. Und wundern Sie sich nicht, wenn Sie sich in manchen Gaststätten oder anderen Veranstaltungsorten mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und Ihrer Anwesenheitszeit in eine Liste eintragen müssen, denn diese Anwesenheitsdokumentation ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Auch hier gilt: erkundigen Sie sich im Vorfeld über die entsprechenden Internetseiten, um nicht später vor Ort überrascht oder gar enttäuscht zu werden.

1.2.2 Reisen ins Ausland – Wo finde ich Reisebeschränkungen und Reisewarnungen?

Während die Reisewarnungen für die EU und weitere europäische Länder zunehmend aufgehoben werden, wurde die weltweite Reisewarnung bis zum 31. August 2020 verlängert (Stand Juni 2020). Die offiziellen Hinweise zu Reisewarnungen und Empfehlungen für das Verhalten am Zielort finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts. Hier oder in der zugehörigen App „Sicher Reisen“ können Sie Ihr Reiseland eingeben und erhalten sofort und tagesaktuell alle notwendigen Informationen. Denn die Coronalage ist wechselnd, neue Ausbrüche können immer und überall auftreten und die Maßnahmen können sich schnell ändern. Entscheidend für Reisebeschränkungen und Reisewarnungen ist die Anzahl der Corona-Neuinfektionen am Zielort. Überschreitet diese Zahl 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von 7 Tagen, kann eine Reisewarnung ausgesprochen werden. Informieren Sie sich deshalb lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig.Übrigens: Das Aufheben einer Reisewarnung bedeutet nicht, dass die Einreise und der Aufenthalt in diesen Länder dann ohne Einschränkungen möglich ist. Die Hygieneregeln gelten weiterhin und in einigen Ländern ist sogar eine Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben.

1.2.3 Quarantäne bei Ankunft oder Rückkehr?

Es sollte unbedingt beachtet werden, dass Reisen in bestimmte Länder zwar möglich sind, dies aber bei Ankunft am Zielort oder bei Rückkehr nach Deutschland zu einer Quarantäne führen kann.Bei der Rückreise aus einem Urlaubsland nach Deutschland sind die Infektionszahlen des Herkunftslandes entscheidend. Haben diese einen Grenzwert über eine gewisse Dauer überschritten, kann auch in Deutschland eine Quarantäne angeordnet werden. Dies ist aktuell nach Rückreisen aus Schweden oder Großbritannien der Fall (Stand: Juni 2020).

2. Welche Art von Urlaub eignet sich, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren?

Bei der Wahl des Urlaubsziels sollten zunächst die offiziellen Empfehlungen des Auswärtigen Amtes berücksichtigt werden. Gemäß diesen wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in Länder gewarnt, für die eine Reisewarnung besteht. Auch wenn es sich bei einer Reisewarnung nicht um ein Reiseverbot, sondern um einen dringenden Appell handelt, sollte diese sehr ernst genommen werden, da sie neben gesundheitlichen auch rechtliche Auswirkungen, wie beispielsweise auf die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung haben kann.

2.1 Ferienwohnungen und Camping

Generell steigt das eigene Ansteckungsrisiko mit aktiven Corona-Infektionsfällen vor Ort und der Anzahl von längeren oder engen Kontakten zu einer großen Anzahl von Personen. Insbesondere, wenn die Hygienemaßnahmen nicht eingehalten werden können. Sowohl eine eigene Ferienwohnung, als auch ein Campingurlaub – bei dem die eigene Wohnung in Form eines Wohnmobils oder Zeltes quasi mitgebracht wird – bieten die Möglichkeit, den Urlaub individuell und ohne viele Kontakte zu anderen zu verbringen. Da auch die Anreise in der Regel individuell erfolgt und es kein Gedränge am Buffet gibt, scheint das Infektionsrisiko gering zu sein. Da diesem Trend aber viele Urlauber in diesem Jahr folgen werden und einige Campingplätze nur zur Hälfte belegt werden dürfen, empfiehlt es sich, frühzeitig zu buchen. Selbstverständlich gelten die Abstands- und Hygieneregeln auch auf Campingplätzen und in Ferienanlagen – informieren Sie sich auf den entsprechenden Internetseiten.

2.2 Hotels

Viele Hotels haben die umfassenden Änderungen der Hygienevorschriften umgesetzt und sind nun wieder nutzbar – allerdings häufig mit einer eingeschränkten Gästezahl.Häufig ist das Betreten von Gemeinschaftsräumen, beispielsweise beim Frühstück, nur mit Mund-Nase-Schutz erlaubt, oder vor dem Betreten eine Händedesinfektion an einem Desinfektionsspender erforderlich. Einige Hotels haben sich von den großen Buffets verabschiedet und servieren das Essen nur noch am Tisch. Und in Spa-Anlagen oder Swimmingpools kann die Besucherzahl von den Hotels deutlich eingeschränkt oder manche Bereiche sogar komplett gesperrt sein. Übrigens: Sowohl die Weltgesundheitsorganisation, als auch das Umweltbundesamt halten es für sehr unwahrscheinlich, dass man sich über Wasser mit dem Coronavirus anstecken kann. Dies gilt insbesondere für Schwimmbäder und Swimmingpools, in denen das Wasser gechlort ist.

Weitere detaillierte Informationen zu Corona-bedingten Hotel-Regelungen in den einzelnen deutschen Bundesländern finden Sie hier [3].

3. Wie hoch ist das Infektionsrisiko während der Anreise

Das Risiko einer Infektion ist auch bei der Anreise davon abhängig, wie lange enger Kontakt zu anderen Personen besteht und ob die Hygienemaßnahmen – insbesondere das Tragen einer Maske – von möglichst vielen Reisenden eingehalten werden.
Leider können mit dem Fahrrad nur wenige Reiseziele in kurzer Zeit erreicht werden, denn diese Art der Anreise ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die Gesundheit. Eine Ansteckungsgefahr besteht hier quasi nicht. Auch bei dem beliebtesten Transportmittel der Deutschen – dem Auto – ist das Infektionsrisiko sehr gering. Dem stehen allerdings die schlechte Umweltbilanz, eine Staugefahr und eine möglicherweise längere Anreise gegenüber.Bei der Erwägung einer Reise mit dem Flugzeug ist es wichtig zu wissen, dass die heutigen Flugzeuge über Luftfiltersysteme verfügen, die einen sehr hohen Prozentsatz an Partikeln herausfiltern können. Dabei wird die zirkulierende Kabinenluft alle zwei bis drei Minuten ausgetauscht. Sogenannte HEPA-Filter, die üblicherweise auch in Operationssälen verwendet werden, sorgen dafür, dass über 99 Prozent der Partikel in der Größe des Coronavirus aufgefangen werden [4]. Allerdings sind die Flugzeuge fast immer komplett ausgebucht und Abstand halten ist so nicht möglich. Umso mehr muss die Maskenpflicht konsequent beachtet werden. Das mehrstündige, ununterbrochene Tragen von Masken stellt aber für viele Reisende eine unbequeme Herausforderung dar und sollte daher in die Urlaubsplanung mit einbezogen werden.Von Reisen mit Kreuzfahrtschiffen rät das Auswärtige Amt aufgrund besonderer Risiken dringend ab (Stand Juni 2020). Ausgenommen sind einzelne Flusskreuzfahrten innerhalb der EU auf Schiffen, auf denen besondere Hygienekonzepte gelten.Die beengten Platzverhältnisse der Schiffe bergen nicht nur das Risiko einer möglichen Infektion, sondern – wie in den letzten Monaten beobachtet – auch die Gefahr, dass Passagiere an Bord in Quarantäne bleiben müssen [5].

4. Wie verhalte ich mich im Urlaub, wenn ich Symptome einer (Atemwegs-) Erkrankung bemerke?

Eine Erkrankung im Urlaub ist alles andere als schön und in Zeiten der Pandemie schwingen immer Überlegungen mit, ob es sich nicht doch um eine Coronavirus-Infektion handeln könnte. Zunächst einmal gilt auch hier: Bereiten Sie sich entsprechend vor. Neben der Krankenkassenkarte und gegebenenfalls einer Reisekrankenversicherung mit den entsprechenden Hotline-Nummern sollten Sie diejenigen Medikamente in ausreichender Menge bei sich haben, die Sie üblicherweise einnehmen.

4.1 Digitale Lösungen

Einige technische Anwendungen können Ihnen dabei helfen, nach Kontakt zu einem Corona-Infizierten gewarnt zu werden, oder Ihre Symptome zu dokumentieren, um Ihrem Arzt im Falle einer Infektion hilfreiche Informationen zu liefern. Wenn Sie im Urlaub an Corona erkranken, entscheiden die lokalen Behörden, ob und wie lange Sie sich in Quarantäne begeben müssen.

4.1.2 Die Corona-Warn-App

Innerhalb Deutschlands kann die von der Bundesregierung und dem Robert-Koch-Institut entwickelte Corona-Warn-App angewendet werden, um direkt per App über eine mögliche Infektionsgefahr durch den Kontakt zu COVID-19-Infizierten informiert zu werden [6]. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Sie und viele andere Mitbürger die App installieren und die Bluetooth-Funktion einschalten, im Falle eines Infektionsverdacht auch eine Laboruntersuchung auf das Coronavirus stattfindet und die Betroffenen den Coronavirus-Nachweis über die App melden. Die App ist leicht anwendbar, beachtet Ihre Privatsphäre und wird bereits von Millionen Deutschen genutzt. Außerhalb Deutschlands kann die App noch keine verlässlichen Warnungen aussprechen, dies soll aber in den kommenden Wochen nachgerüstet werden [7].

4.1.3 CovApp

Die von Data4Life und der Charité – Universitätsmedizin Berlin entwickelte CovApp bietet Menschen eine einfache und schnelle Entscheidungshilfe, ob Sie eine COVID-19-Untersuchungsstelle aufsuchen sollen [8]. Der kurze Fragebogen kann von zu Hause aus durchgeführt werden und fragt Symptome und Risikofaktoren in Zusammenhang mit der Infektion ab. Data4Life stellt die CovApp und den entsprechenden Quellcode in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, um die Anwendung weltweit zugänglich zu machen und die internationale Gemeinschaft im Kampf gegen COVID-19 zu unterstützen. Bei Verdacht auf eine Infektion können App-Nutzer die Ergebnisse des Fragebogens in einer Untersuchungsstelle vorzeigen, um Abläufe vor Ort effizienter zu gestalten und Wartezeiten zu verkürzen.

4.1.4 Symptom-Tagebuch für COVID-19

Als Ergänzung zur CovApp wurde das Symptom-Tagebuch in der Data4Life-App entwickelt [9]. Es dient zur Dokumentation von Symptomen, die häufig bei COVID-19-Fällen auftreten können. Die Verwendung des digitalen Tagebuchs setzt auf Selbstauskunft und ist eine effektive Methode, um den eigenen Gesundheitszustand regelmäßig und strukturiert zu erfassen. Im Fall eines späteren COVID-19-Verdachts können die gesammelten Informationen in übersichtlicher Form mit den Ärztinnen und Ärzten geteilt werden. Mit der Data4Life-App ist es möglich, eine komplette Aufzeichnung der Symptome auszudrucken oder direkt auf dem Smartphone zu zeigen. Eine englische Übersetzung sorgt dafür, dass die Symptomhistorie auch international verstanden wird und somit eine ideale Dokumentationslösung bei Reisen ins Ausland darstellt.Weitere direkt verwandte Quellen im Text:https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

https://www.deutschertourismusverband.de/

Die Inhalte dieses Artikels geben den aktuellen wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und wurden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch kann der Artikel keine medizinische Beratung und Diagnose ersetzen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Allgemeinarzt.

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