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Paxlovid bei Corona

Wem das neue Medikament laut Studien hilft

Paxlovid – Zulassung dank neuer Studien

Das Medikament Paxlovid wurde am 28. Januar 2022 durch die EU Kommission zugelassen. Dabei handelt es sich jedoch um eine sogenannte „bedingte Zulassung”. Das heißt, die Zulassung ist zunächst temporär und an bestimmte Auflagen geknüpft [1, 2].

Dies kann sinnvoll sein, wenn man sich durch die sofortige Verfügbarkeit des Medikaments einen großen Nutzen für die öffentliche Gesundheit verspricht. Meist müssen dann im Verlauf weitere Daten zu Nutzen und Risiken – als Teil der Auflagen – vom Antragsteller nachgereicht werden [1, 3].

Damit ist Paxlovid das erste antiviral bei COVID-19 wirksame Arzneimittel, das als Tablette in der EU zugelassen ist. Besteht eine entsprechende Indikation – also erfüllt ein/e Patient:in die nötigen Voraussetzungen –, können Ärzt:innen das Medikament seit dem 25. Februar 2022 verschreiben [2].

Trotz ihrer Bedingtheit basiert die Zulassung bereits auf durchaus aussagekräftigen Studien. Ausschlaggebend waren hierfür zwei sogenannte randomisierte Studien sowie eine Beobachtungsstudie [4]:

Neue Paxlovid-Studien weisen den Weg

In der randomisierten „EPIC-HR-Studie”, in der leicht und mittelschwer COVID-19-Infizierte mit Risikofaktoren mit einer Placebogruppe verglichen wurden, verringerte „innerhalb von drei Tagen verabreichtes Paxlovid” das Risiko, ins Krankenhaus zu müssen oder zu versterben, signifikant. Genauer gesagt: für die kommenden 28 Tage um 89 % [4, 5].

Ein ähnlicher Trend zeigte sich in einer Zwischenanalyse der „EPIC-SR-Studie”. Auch hier wurden COVID-19-Infizierte, die Risikofaktoren für einen schweren Verlauf aufwiesen, mit einer Placebogruppe verglichen. Wieder verringerte Paxlovid das Risiko für eine Krankenhauseinweisung [4, 6]. 

Und nicht zuletzt erbrachte eine groß angelegte Beobachtungsstudie mit über 180.000 israelischen Erwachsenen, dass Paxlovid den Übergang zu einem schweren COVID-19-Verlauf erfolgreich ausbremsen konnte. Da die Studie erst Anfang 2022 durchgeführt wurde, lässt dies zudem auf die Wirksamkeit von Paxlovid gegenüber der Omikron-Virusvariante schließen [4, 7].

Paxlovid – Wichtige Infos zum neuen Corona-Medikament

Paxlovid ist ein antiviral wirksames Arzneimittel, das als Tablette zur Behandlung einer COVID-19-Erkrankung eingesetzt werden kann. Es ist ein Kombi-Präparat, besteht also aus zwei Wirkstoffen – nämlich „Nirmatrelvir“ sowie „Ritonavir” [2].

Zu den am häufigsten beschriebenen Nebenwirkungen von Paxlovid zählen:

  • Bluthochdruck (in 1 % der Fälle)
  • Durchfall (in 3 % der Fälle)
  • Geschmacksstörungen (in 6 % der Fälle)
  • Muskelschmerzen (in 1 % der Fälle) [1, 10].

Zwar ist die Wirkung von Paxlovid insgesamt überaus vielversprechend. Jedoch ist das Präparat keineswegs frei von Risiken. Im Gegenteil. Denn allein die Liste an potenziellen Arzneimittel-Wechselwirkungen ist lang [10].

Hohes Risiko an Arzneimittel-Wechselwirkungen

Paxlovid interagiert nämlich ausgesprochen stark mit dem Stoffwechsel-Katalysator „CYP3A”. Dieses Protein ist für zahlreiche Stoffwechselprozesse im Körper verantwortlich. Und auch zahlreiche Medikamente werden über eben dieses Protein metabolisiert [4, 11, 12]. 

Die empfohlene Dosierung eines durch CYP3A verstoffwechselten Medikamentes beruht somit auf der vollen Funktionstüchtigkeit des Proteins. Ist CYP3A jedoch durch die Einnahme von Paxlovid gehemmt, kann sich dies äußerst ungünstig auf den Wirkspiegel anderer Präparate auswirken. Toxische Überdosierungen können die Folge sein [4, 11, 12].

Leider trifft ausgerechnet auf Menschen mit Risikofaktoren beides zu: Sie profitieren von einer Paxlovid-Einnahme potenziell am meisten. Jedoch sind eben diese Risikofaktoren nicht selten mit der Einnahme von zahlreichen anderen Medikamenten verbunden [4, 11, 12].

Ärzt:innen müssen also vor der Paxlovid-Verschreibung unbedingt alle Medikamente auf mögliche Wechselwirkungen durchgehen. Dies gelingt zum Beispiel unkompliziert mit diesem Online-Tool [4, 11, 12].

Einsatzbereich von Paxlovid

Paxlovid bei COVID-19

Trotz seines Potenzials wird Paxlovid somit keineswegs jedem COVID-19-Infizierten verordnet. Sinnvoll ist der Einsatz nur bei Menschen aus einer COVID-19-Risikogruppe, bei denen das Risiko für einen schweren Verlauf erhöht ist [4, 8]. 

Und auch in diesem Fall müssen Chancen und Risiken stets von Ärzt:innen gegeneinander abgewogen werden [4, 8].

Auch bleiben immer noch zahlreiche andere Kontraindikationen, selbst wenn etwaige Medikamenten-Interaktionen erfolgreich ausgeschlossen werden konnten. Hierzu zählen insbesondere eine stark eingeschränkte Nieren- oder Leberfunktion [4, 8].

Paxlovid bei geimpften Personen

In Deutschland wird Paxlovid aktuell nur für ungeimpfte Personen (mit entsprechenden Risikofaktoren) empfohlen [13, 14]. 

Zwar sind auch zunehmend geimpfte Personen von einer Corona-Infektion betroffen, seit die Omikron-Virusvariante dominant geworden ist [15]. 

Dennoch haben vollständig geimpfte Personen laut Studien weiterhin ein signifikant niedrigeres Risiko, aufgrund einer Omikron-Infektion ins Krankenhaus zu müssen. In dieser Hinsicht lag die Impfeffektivität bei Dreifach-Geimpften nämlich bei stolzen 92 % [15].

Impfen lohnt also weiterhin. Und die Möglichkeit einer Paxlovid-Gabe sollte Menschen keineswegs von einer Impfung abhalten. Dafür ist die Impfung schlichtweg zu effektiv und Paxlovid in Summe zu risikoreich [4, 15].

Paxlovid bei Long-Covid

Paxlovid kommt ausschließlich in den ersten Tagen einer akut-symptomatischen Corona-Infektion in Frage. Für die Behandlung von Long-Covid spielt Paxlovid dagegen keine Rolle. Und dies dürfte sich auch in Zukunft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht ändern [4, 8].

Auch hier hilft es, sich den Wirkmechanismus von Paxlovid zu vergegenwärtigen. Schließlich hindert Paxlovid primär die Ausreifung neuer Viruspartikel. Ist jedoch schon einige Zeit vergangen, kann der Effekt auf bereits geschädigte Zellen nicht mehr umgekehrt werden. Zumindest nicht durch Paxlovid [4, 8].

Paxlovid kaufen – So erhalten Sie das Medikament

Bei Paxlovid handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament. Es ist also nicht in Apotheken frei erhältlich, sondern kann nur – bei entsprechender Indikation – von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden [2].

Aufgrund der zahlreichen potenziellen Arzneimittelwechselwirkungen ist dies auch äußerst wichtig. Denn um sicher zu gehen, dass durch die Paxlovid-Einnahme der Wirkspiegel von anderen Medikamenten nicht ungünstig beeinflusst wird, ist es für Ärzt:innen unbedingt notwendig, vor dem Verschreiben sorgfältig die Medikamentenliste durchzugehen [2]. 

Nur so kann die Patient:innen-Sicherheit ausreichend gewährleistet werden. Und nicht zuletzt erhoffen sich viele Menschen von dem neuen Präparat eine „Wunderwirkung”, die so womöglich unrealistisch ist. Auch hier können die behandelnden Ärzt:innen also im Vorfeld beratend Orientierung geben, wem die Einnahme überhaupt einen Nutzen verspricht [2].

Preis des Medikaments

Besteht bei Infizierten die Indikation – also die sinnvolle Voraussetzung – für eine Paxlovid-Behandlung, so übernimmt in Deutschland im Wesentlichen die zuständige Krankenkasse die Kosten hierfür. Betroffene müssen dann, wie bei anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten auch, nur eine geringe Eigenbeteiligung zahlen [2].

Für eine fünftägige Paxlovid-Behandlung verdient das herstellende Unternehmen Pfizer etwa 530 Dollar, was je nach Wechselkurs grob 522 Euro entspricht [16].

Paxlovid im Ausblick

Welche Daten noch fehlen

Laut Europäischer Arnzeimittelbehörde (EMA) erfüllte Paxlovid alle nötigen Kriterien, um eine beschleunigte, aber vorerst bedingte Zulassung zu ermöglichen [1]. 

Da es sich mit der Pandemie nämlich einerseits um eine besondere Public-Health-Notlage handelte und Paxlovid andererseits einen bisher ungedeckten medizinischen Bedarf erfüllt, fand dieser „Fast-Track”-Zulassungsprozess seine Berechtigung [1]. 

Damit hat sich der Paxlovid-Hersteller Pfizer jedoch rechtlich dazu verpflichtet, unter Einhaltung bestimmter Fristen „weitere Daten vorzulegen, um zu bestätigen, dass der Nutzen weiterhin die Risiken überwiegt” [1].

Bei den noch „fehlenden Daten” handelt es sich also eher um eine Bestätigung des bereits Erforschten und weniger um gänzlich neue Studienfragen [1].  

Für alle Menschen mit Risikofaktor also sicherlich eine gute Nachricht.

Die Inhalte dieses Artikels geben den aktuellen wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und wurden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch kann der Artikel keine medizinische Beratung und Diagnose ersetzen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Allgemeinarzt.

Ursprünglich veröffentlicht am

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