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Coronavirus: Hinweise für Schwangere

Hier haben wir die wichtigsten Informationen und Fakten rund um das Thema Schwangerschaft in Coronazeiten.

Zu den Fragen

Worauf Sie als schwangere Frau jetzt achten sollten

Das Coronavirus hat viele verschiedene Risikogruppen. Schwangere Frauen gehören grundsätzlich nicht dazu. Viele Schwangere fragen sich, ob das Coronavirus SARS-CoV-2 Auswirkungen auf ihre Schwangerschaft und das Baby haben kann. Was sollte man als werdende Mutter während der Schwangerschaft beachten, um eine Corona-Infektion zu vermeiden? Gibt es Regeln, die bei der Entbindung im Krankenhaus eingehalten werden müssen? Erfahren Sie hier mehr!

Corona-Risiko für Schwangere

Hier finden Sie alles darüber, ob Schwangere als Risikogruppe gelten und ob eine Infektion Risiken für das ungeborene Kind birgt.

Besteht ein erhöhtes Risiko für Schwangere und deren ungeborenen Kinder im Zusammenhang einer SARS-CoV-2-Infektion? Kann es zu Früh- oder Fehlgeburten kommen?

Eine Schwangerschaft erhöht nicht die Anfälligkeit für eine SARS-CoV-2-Infektion; sie scheint jedoch den klinischen Verlauf von COVID-19 im Vergleich zu nicht schwangeren Frauen im reproduktionsfähigen Alter zu verschlechtern. Schwangere Patientinnen haben ein erhöhtes Risiko für eine schwere Erkrankung.

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Im Vergleich zu nicht infizierten Schwangerschaften gilt für von COVID-19 betroffene Schwangerschaften:

  • kein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten oder angeborene Fehlgeburten

  • ein erhöhtes Risiko für Frühgeburten, Kaiserschnittgeburten und Totgeburten (dies gilt jedoch vornehmlich für Patientinnen mit schweren Erkrankungen und Infektionen im dritten Trimester

  • ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Präeklampsie haben

Für das ungeborene Kind ist Folgendes aus Studien bekannt geworden:

  • Weniger als 5 Prozent der Kinder infizierter Mütter haben in der frühen Neugeborenenperiode Symptome einer leichten Infektion entwickelt (d. h., sie mussten nicht beatmet werden), und die meisten dieser Fälle wurden auf eine postnatale Übertragung (nach der Geburt) durch die Mutter oder andere Betreuungspersonen mit COVID-19 zurückgeführt. 


  • Quelle: UptoDate

Ist eine Behandlung/Geburt im Krankenhaus weiterhin sicher?

Natürlich ist das Ansteckungsrisiko an Orten, wo sich vermehrt Menschen aufhalten, erhöht.

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Das gilt daher auch für Krankenhäuser. Trotzdem sollte eine nötige Klinikbehandlung keinesfalls aufgrund einer Sorge vor SARS-CoV-2 aufgeschoben oder gar abgesagt werden.

Bei entsprechendem Wunsch und je nach Umsetzbarkeit ist gegen eine gut betreute ambulante Geburt oder eine frühzeitige Entlassung nach der Entbindung jedoch auch nichts einzuwenden.

Quelle:
UpToDate
Stellungnahme der Fachgesellschaften

Stillzeit und Kreißsaal

Finden Sie hier alles zur Übertragung des Coronavirus in der Stillzeit und zu Regelungen in den Kreißsälen.

Gibt es Bedenken beim Stillen?

Das Risiko, dass SARS-CoV-2 über die Muttermilch übertragen wird, gilt als extrem gering.

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Daher sollten Mütter nicht auf das Stillen verzichten. Selbst bei Vorliegen eines erhöhten Ansteckungsrisikos kann unter verstärkter Berücksichtigung von gründlichem Händewaschen, Reinigen der Brust und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiter gestillt werden.

Außerdem besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass das Stillen aufgrund seiner zahlreichen Vorteile für Mutter und Kind gefördert werden sollte. Im Falle einer vergangenen mütterlichen COVID-19-Infektion oder einer mütterlichen COVID-19-Impfung kann der Säugling zudem einen passiven Antikörperschutz (sowohl IgA- als auch IgG-neutralisierende Antikörper) gegen das Virus erhalten, da die Muttermilch eine Quelle mütterlicher Antikörper und anderer antiinfektiver Faktoren ist.

Quelle:
UpToDate

Dürfen Partner:innen bei einer Geburt im Kreißsaal dabei sein?

Hierzu gibt es keine bundeseinheitliche Regelung.

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Die Empfehlungen können zudem je nach aktuellem Infektionsgeschehen schwanken.
Die gynäkologischen und geburtshilflichen Fachgesellschaften empfehlen, Partner:innen bei der Geburt zuzulassen. Voraussetzung dafür ist typischerweise, dass sie keine Erkrankungssymptome zeigen sowie genesen sind, vollständig geimpft wurden oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Werdende Eltern sollten sich im jeweiligen Krankenhaus am besten vorab erkundigen.

Rauchen, Aerosole und Passivrauchen

Es gibt bereits Studien zum Thema Rauchen und Coronavirus. Erfahren Sie die neuen Erkenntnisse hier. Außerdem erfahren Sie, ob auch das Rauchen von Wasserpfeifen mit einem erhöhten Risiko verbunden ist.

Kann Nikotin möglicherweise vor einer Corona-Infektion schützen?

Aktuell gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass Nikotin vor einer Infektion schützen kann. Im Gegenteil:

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Rauchen und die damit verbundene Schädigung der Lunge sorgen für ein erhöhtes Ansteckungsrisiko sowie schwerere Krankheitsverläufe. Eine Immunität gegen SARS-CoV-2 kann nur durch eine durchgemachte Infektion oder eine Impfung hervorgerufen werden.

Anders ist die Situation bei Nikotinpflastern – auch hier lassen sich zwar keine direkt schützenden Effekte nachweisen, jedoch sollten sie im Rahmen einer Raucherentwöhnung unbedingt weiter eingesetzt werden. Denn eine Raucherentwöhnung bewirkt auch eine Reduktion des Erkrankungsrisikos.

Wie steht es um das Rauchen von Wasserpfeifen?

Die Inhaltsstoffe im Rauch von Zigaretten und Wasserpfeifen sind ähnlich.

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Bei Wasserpfeifen und Shishas gelten deshalb grundsätzlich die gleichen Risiken und Handlungsempfehlungen wie bei Zigaretten. Hinzu kommt ein erhöhtes Infektionsrisiko durch das gemeinsame Rauchen. COVID-19 verbreitet sich nach wie vor hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion. Von der gemeinsamen Benutzung einer Wasserpfeife ist daher aktuell abzuraten.

Arbeitsschutz und Beschäftigungsverbote

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Arbeitsschutz und Beschäftigungsverboten für Schwangere während Corona.

Welche Regelungen gelten für Schwangere in der Arbeitswelt während Corona?

Die Sorge von Schwangeren, sich auf dem Weg zur Arbeit anzustecken, ist derzeit kein rechtsgültiger Grund, nicht zur Arbeit gehen zu müssen.

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Auch gibt es kein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere während der Pandemie. Relevante Ausnahmen bestehen jedoch während Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Unter solchen Umständen dürfen Schwangere beispielsweise nicht mit Arbeit betraut werden, die ein erhöhtes Infektionsrisiko zur Folge haben können. Lesen Sie mehr dazu hier: DGB.

Quelle:
DGB
Tagesschau.de

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